Hab' noch keine Printversion, aber mein Fachanwaltskollega hat bereits telefonisch folgenden Tenor (sinngemäß) in Erfahrung gebracht:
Zitat1.) Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die fristlose, hilfsweise fristgerechte Kündigung vom ... nicht aufgelöst worden ist. 2.) Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Herzlichen Glühstrumpf. Manchmal klappt´s ja doch. In einer andern Abteilung hier siehe auch unseren Brief an den Landrat nach erfolgter Ortsbesichtigung durch das Verwaltungsgericht.
Formales Weiterarbeiten wird schwierig. Da der ausstehende Lohn erstmal fließen müsste, hat man als Arbeitnehmer ja auch ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der eigenen Arbeitskraft. Im Annahmeverzug ist der AG ohnehin, weil ich ja stets bereitwillig angeboten hatte, wieder arbeiten zu kommen, aber man dachte ja, man kommt mit dem rauchenden Colt in der Hand davon.
Bierchen klingt natürlich hervorragend, bin auch heute in P.O'dorf, aber morgen geht's leider wieder früh weiter, weil ich am Nachmittag in Mainz sein muss, wegen meiner neuen Butze.
Auf dem Rückweg fahre ich dann in Trier und Maastricht vorbei, und könnte Sonntag oder Montag Abend in Oeyn stoppen. Was sagt der Dienstplan des Siemenschen und der Reiterhofherrin?
ZitatGepostet von Proconsul Antipathos Auf dem Rückweg fahre ich dann in Trier und Maastricht vorbei, und könnte Sonntag oder Montag Abend in Oeyn stoppen. Was sagt der Dienstplan des Siemenschen und der Reiterhofherrin?
Er sagt: Ich bin ab morgen früh in Amiland, komme erst Mi zurück :-(
Das WE danach könnte passen.
Beschreiben Sie das Universum und nennen Sie zwei Beispiele!
Da bin ich hoffentlich schon in Essenheim beim Zusammenstümpern der Möbel in der neuen Wohnung... Aber die Woche drauf muss ich noch die Peifjer beaufsichtigen, die die Wohnung abtapezieren und das Laminat aufnehmen sollen.
Auch das Berufungsverfahren ist seit dem 27. letzen Monats rum. Hätte auch wieder gewinnen können, allein: Was hätt's gebracht?
5 Monde Lohn und einen Mond Urlaub wider die 5 bezogenen Monde Nichtschaffenshülfe vom Amt gerechnet ergäben wenig mehr als ein Affenbrot, und den Anwalt in erster Instanz darf ich ja ohnehin noch selbst zahlen.
Also ein Vergleich, aber ein schöner, wie mir das gezischte Rumoren aus dem Mund der Madame Geschäftsführerin, die im Publikum zugegen war, bewies...
Man tat sich schwer. Ende vom Lied sind 12,9 Kilo Abfindung bei fristgemäßer betriebsbedingter Beendigung zum 31.07. und der Erledigung aller finanziellen Ansprüche aus dem Anstellungsverhältnis. Da bleibt Netto einiges mehr hängen und da ich im Oktobär ohnehin in Azerbaijan war, sieht das mit dem Loch im Lebenslauf nicht gar so doof aus.
Außerdem prozessiert man noch anderenorts, und dort bin ich als Zeuge willkommen, kann also noch immer Feuer und Bimsstein regnen lassen, wenn ich wollte.